Sie möchten selbst fliegen lernen? Kein Problem! Bei uns im Verein können Sie sich zum Privatpiloten für Motorflugzeuge, Segelflugzeuge und Motorsegler sowie Ultraleichtflugzeuge ausbilden lassen.
Der Ablauf ist prinzipiell in allen diesen Fällen derselbe, nur der Inhalt der Ausbildung unterscheidet sich in Details. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die meist parallel stattfinden. Nach erfolgreich abgelegter theoretischer Prüfung fliegen Sie dann auch alleine, zunächst nur im näheren Umfeld des Platzes, später auch über Land. Die praktische Prüfung schließt die Ausbildung ab. Danach haben Sie dann ihren Flugschein und sind Privatpilot.
Die Ausbildung ist zwar nicht kostenlos. Spaß und Kameradschaft im Verein gibt's aber gratis dazu!
Wenn diese Seiten nicht alle Ihre Fragen beantworten können, so tun unsere Ausbildungsleiter dies gerne.

Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist nur ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 und ein polizeiliches Führungszeugnis.
Das Tauglichkeitszeugnis wird nach einer medizinischen Untersuchung von einem Fliegerarzt ausgestellt. Bei normaler Gesundheit ist das kein Problem. Korrekturen der Sehfähigkeit wie Brillen oder Kontaktlinsen sind kein Hindernis, wenn sie innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Sogar Behinderungen müssen nicht unbedingt zur Untauglichkeit führen.
Für Segel- und Motorfluglizenzen ist allgemein eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG notwendig. Bei uns ist eine solche Überprüfung aber für alle Piloten erforderlich, da wir Friedrichshafen ein Verkehrsflughafen ist und somit die Piloten eine Zugangsberechtigung für den Sicherheitsbereich benötigen.
Zudem muss die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort nachgewiesen werden. Dafür reicht üblicherweise die Kopie des Führerscheins, aber ein Auffrischkurs ist nicht schädlich.

In Deutschland ist ein Sprechfunkzeugnis nur für Motorflug- und Segelfluglizenzen vorgeschrieben, für die Ultraleichtlizenz grundsätzlich nicht. Allerdings darf der UL-Pilot dann auch keine regulären Flugplätze anfliegen. Er bleibt auf wenige private Plätze (sog. Äcker) angewiesen. Deshalb macht Fliegen, egal mit welchem Gerät, ohne Sprechfunkzeugnis keinen Sinn.
Für das Sprechfunkzeugnis ist eine theoretische und praktische Prüfung bei der Bundesnetzgentur abzulegen. Die theoretische Prüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt. In der praktischen Prüfung wird mit einem Lotsen ein Ab- und ein Anflug nach Sichtflugverfahren "durchgesprochen".
Eine vorherige Ausbildung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die notwendigen Fähigkeiten können auch im Selbststudium erworben werden. Allerdings ist die Teilnahme an einem Sprechfunkkurs sehr zu empfehlen. Unser Ausbildungsleiter gibt gerne Auskunft.
Erforderlich ist ein sogenanntes "Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II", kurz BZF II. Dieses ist auf den Sprechfunk in Deutsch beschränkt. Wer ins Ausland fliegen will, braucht aber ein BZF I, das den Inhaber zur Ausübung des Sprechfunks in englischer Sprache berechtigt. Hierbei ist es sehr hilfreich, wenn etwas mehr als nur Grundkenntnisse der englischen Sprache vorhanden sind. Deutsch muss man für das BZF I übrigens nicht können.
Schließlich gibt es noch das "Allgemein Gültige Sprechfunkzeugnis", kurz AZF, das aber nur für Flüge nach Instrumentenflugregeln benötigt wird.

Für alle der angebotenen Scheinkategorien ist eine theoretische Ausbildung notwendig, die die folgenden Fächer beinhaltet:
Die Prüfung findet mittels Multiple-Choice-Fragen statt. Für Segel- und Motorfluglizenzen ist Prüfungsort das Regierungspräsidium Tübingen, für die Ultraleichtlizenz kann auch ein Prüfer vor Ort die Prüfung abnehmen.

Im ersten Teil der praktischen Ausbildung werden mit Fluglehrer die Grundlagen im Verhalten an einem Flugplatz und im Flugbetrieb sowie der Umgang mit dem Luftfahrzeug geübt. Einen großen Teil der Ausbildung nehmen dabei Platzrunden, also aufeinanderfolgende Starts und Landungen ein. Auch das Verhalten in Notsituationen wird trainiert.
Es folgt der erste Alleinflug - ein einzigartiges Erlebnis, das so gut wie kein Flieger jemals vergisst!
Mit dem ersten Alleinflug wird der zweite Abschnitt der Ausbildung eingeleitet, in der Sie mehr und mehr allein fliegen werden. Dazu gehören auch allein durchgeführte Überlandflüge.
Vor dem ersten Alleinflug muss die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Da Friedrichshafen ein Verkehrsflughafen mit Luftverkehrskontrolle ist, ist bei uns auch ein Sprechfunkzeugnis Pflicht.
Am Ende der praktischen Ausbildung steht schließlich die praktische Prüfung in Form eines oder mehrerer Überprüfungsflüge mit einem eigens dafür nach Friedrichshafen bestellten Prüfer.

Wer den Schein hat, ist schonmal am ersten großen Meilenstein angekommen: Er darf alleine fliegen!
Von dort aus steht Ihnen die Welt der Fliegerei offen. Das System ist recht durchlässig. Wenn Sie wollen, können Sie durch Weiterbildung und zusätzliche Prüfungen die Berechtigungen für alle oben genannten Typen erwerben und dann alles fliegen, was in unserem Hangar steht.
Darüberhinaus gibt es aber viele Erweiterungsmöglichkeiten je nach Flugzeugtyp und -klasse. So bietet unser Verein zum Beispiel die Ausbildung für den Sichtflug bei Nacht (NVFR) oder das Schleppen von Segelflugzeugen an.
Vielleicht werden Sie dann ja auch einmal Fluglehrer und unterstützen unsere Vereinsflugschulen bei der Aus- und Weiterbildung neuer Piloten.