
Die vereinseigene Ul-Flugschule bietet die Ausbildung für sogenannte "aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge" an, auch "Dreiachser" genannt. Das Sind Ultraleichtflugzeuge die herkömmlich mit einem Steuerknüppel/Steuerhorn um 3-Achsen gesteuert werden
Die Ausbildung kann mit 16 Jahren begonnen werden. Die Lizenz wird frühestens im Alter von 17 Jahren ausgehändigt.
Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen:
Für die Ausbildung und den Flugbetrieb am Flughafen Friedrichshafen ist ein Sprechfunkzeugnis notwendig. Das ist eine Besonderheit an Plätzen mit Flugverkehrskontrolle wie in Friedrichshafen und normalerweise für die Ultraleichtlizenzen nicht erforderlich.

Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer ( § 42 Abs. 3 LuftPersV )
Da bei uns ein Sprechfunkzeugnis zusätzliche Voraussetzung ist, entfällt das Fach "Flugfunk" sowohl in der theoretischen Ausbildung als auch in der Prüfung.
Die pyrotechnische Einweisung betrifft das Rettungssystem, dessen Schirm häufig mit einem kleinen Raketenmotor geöffnet wird, und wird vom Fluglehrer abgeprüft. Für die Prüfung in den restlichen Fächern kommt ein Prüfer zum Luftsportclub. Die Prüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt.

Die praktische Ausbildung umfasst 30 Flugstunden, davon 5 Flugstunden im Alleinflug ( § 42 Abs. 4 LuftPersV ).
In der praktischen Ausbildung werden Starts und Landungen, Außenlandungen sowie die Beherrschung des UL in besonderen Flugzuständen geübt. Zur Ausbildung gehören außerdem mindestens 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über mindestens 200km mit Zwischenlandung.
Bewerber mit Flugerfahrung auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern können bis zu 20 Flugstunden auf die praktische Ausbildung auf dem UL anrechnen lassen. Flugerfahrung auf schwerkraftgesteuerten ULs wird mit bis zu 5h angerechnet.
Bei der Ultraleichtlizenz darf man nicht von vornherein Passagiere mitnehmen, ausgenommen bei Bewerbern, die bereits eine Segelflug- oder Privatpilotenlizenz haben.
Alle anderen müssen nach Scheinerwerb fünf Überlandflüge absolvieren, davon zwei mit Fluglehrer über mindestens 200km und mit Zwischenlandung ( § 82a LuftPersV ).
Danach gilt auch für ULs die sogenannte 90-Tage-Regel: Passagiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn der verantwortliche Luftfahrzeugführer innerhalb der letzten 90 Tage mindestens 3 Starts und Landungen auf demselben oder einem ähnlichen UL durchgeführt hat ( §122 Abs. 1 LuftPersV ).

Vom UL-Schein aus gibt es die Möglichkeit, die nationale Privatpilotenlizenz auf dem verkürzten Weg zu erwerben ( § 1a Abs. 3 LuftPersV ). Damit darf z.B. unsere Katana bei Tage und Sichtflugbedingungen innerhalb Deutschlands geflogen werden. Von dort aus gibt es dann über die Berechtigungen für Flugzeuge bis 2t sowie eine Zusatzausbildung für den kontrollierten Sichtflug (CVFR) den PPL-A nach JAR-FCL zu erwerben. Dabei sind mehrere zusätzliche theoretische und praktische Prüfungen zu bestehen.
Alternativ kann die normale Ausbildung für den internationalen PPL-A nach JAR-FCL absolviert werden, wobei 10% der Flugerfahrung als UL-Pilot, maximal 10h, auf die Ausbildung angerechnet werden können.
Unser Ausbildungsleiter berät Sie gerne, welcher Weg für Sie der richtige sein könnte.