In unserer vereinseigenen Motorflugschule bieten wir die Ausbildung für den Motorflug für Privatpiloten an. Dafür gibt es in Deutschland zwei verschiedene Lizenzen, den PPL-A national (früher PPL-N) und den PPL-A international.
Die Unterschiede bestehen im Wesentlichen im Ausbildungs-, aber natürlich auch im Lizenzumfang. So darf mit dem PPL-A national nur innerhalb Deutschlands geflogen werden. Der PPL-A international hingegen berechtigt in allen ICAO-Mitgliedsstaaten zum Fliegen mit in Deutschland registrierten Flugzeugen und wird in den EASA-Mitgliedsstaaten (früher JAA) anerkannt.
Der PPL-A international kann auch über den PPL-A national erworben werden. Dies ist besonders interessant für
Der DAeC stellt eine Übersicht über die Möglichkeiten der Ausbildung als PDF zur Verfügung.
Die Ausbildung kann ab einem Alter von 16 Jahren begonnen werden, für den Erwerb der Lizenz muss man mindestens 17 Jahre alt sein.
Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen:
Zudem ist ein Sprechfunkzeugnis, mindestens ein beschränkt gültiges der Klasse II (deutsch) notwendig.
Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer
Diese Fächer werden im Rahmen eine theoretischen Prüfung beim Regierungspräsidium (in unserem Fall Tübingen) nach dem Multiple-Choice-Verfahren abgefragt.
In den Fächern Luftrecht, Technik und Navigation sind außer den allgemeinen Fragen noch Flugplanungsaufgaben zu lösen, zu denen erneut im Multiple-Choice-Verfahren Fragen zu beantworten sind.
Ein Fach gilt als bestanden, wenn mindestens 75% der möglichen Punkte im Fach erreicht wurden. Einzelne nichtbestandene Teile der Prüfung können wiederholt werden.