Die Lizenzen

In unserer vereinseigenen Motorflugschule bieten wir die Ausbildung für den Motorflug für Privatpiloten an. Dafür gibt es in Deutschland zwei verschiedene Lizenzen, den PPL-A national (früher PPL-N) und den PPL-A international.

Die Unterschiede bestehen im Wesentlichen im Ausbildungs-, aber natürlich auch im Lizenzumfang. So darf mit dem PPL-A national nur innerhalb Deutschlands geflogen werden. Der PPL-A international hingegen berechtigt in allen ICAO-Mitgliedsstaaten zum Fliegen mit in Deutschland registrierten Flugzeugen und wird in den EASA-Mitgliedsstaaten (früher JAA) anerkannt.

Der PPL-A international kann auch über den PPL-A national erworben werden. Dies ist besonders interessant für

  • Inhaber des PPL-A national (genaueres hier),
  • Inhaber von Segelflug-, Reisemotorsegler-, Ultraleicht- oder Helikopterlizenzen (mehr Informationen hier),
  • aber auch für "Fußgänger", die ihren internationalen Motorflugschein gerne in mehreren Etappen machen würden (siehe auch hier).

Der DAeC stellt eine Übersicht über die Möglichkeiten der Ausbildung als PDF zur Verfügung.

Voraussetzungen

Die Ausbildung kann ab einem Alter von 16 Jahren begonnen werden, für den Erwerb der Lizenz muss man mindestens 17 Jahre alt sein.

Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen:

  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O oder P)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Führerscheinkopie reicht aus)

Zudem ist ein Sprechfunkzeugnis, mindestens ein beschränkt gültiges der Klasse II (deutsch) notwendig.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer

  • Luftrecht,
  • Navigation,
  • Meteorologie,
  • Aerodynamik,
  • Technik / Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,
  • Verhalten in besonderen Fällen, und
  • Menschliches Leistungsvermögen.

Diese Fächer werden im Rahmen eine theoretischen Prüfung beim Regierungspräsidium (in unserem Fall Tübingen) nach dem Multiple-Choice-Verfahren abgefragt.

In den Fächern Luftrecht, Technik und Navigation sind außer den allgemeinen Fragen noch Flugplanungsaufgaben zu lösen, zu denen erneut im Multiple-Choice-Verfahren Fragen zu beantworten sind.

Ein Fach gilt als bestanden, wenn mindestens 75% der möglichen Punkte im Fach erreicht wurden. Einzelne nichtbestandene Teile der Prüfung können wiederholt werden.