Flugausbildung

In der Abteilung Segelflug besteht die Möglichkeit die Flugausbildung auf Segelflugzeugen (GLD, früher PPL-C), auf selbststartenden Segelflugzeugen (GLD, früher PPL-B) und auf Reise-Motorseglern (TMG, früher PPL-C) zu machen. Es wird sowohl die praktische Ausbildung als auch der theoretische Unterricht angeboten.

Die Fluglehrer arbeiten, wie alle Mitglieder der Abteilung Segelflug, unentgeltlich. Neben den Mitgliedsbeiträgen und Fluggebühren fallen daher keine weiteren Kosten für die Flugausbildung an.

Theorieausbildung

Für eine grundlegende theoretische Ausbildung werden folgende Fächer angeboten:

  • Technik/Aerodynamik

  • Meteorologie

  • Navigation

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Luftrecht

  • Verhalten in besonderen Fällen

Die Fächer werden hauptsächlich im Winterhalbjahr geschult. Ein Schulungsplan wird im Herbst nach dem jeweiligen Bedarf aufgestellt.

Nach gesetzlichen Vorgaben muss jeder Flugschüler an mindestens 60 Unterrichtsstunden teilnehmen. Die Theorieausbildung endet dann mit einer Theorieprüfung beim Regierungspräsidium in Tübingen. Hier werden alle Fächer mittels Multiple-Choice geprüft.

Praktische Ausbildung

Ausbildungsabschnitt A

ASK ohne Lehrer

Fluglehrer und Flugschüler

Im ersten Abschnitt werden die Grundfähigkeiten zum Führen eines Flugzeuges erlernt. Die Ausbildung beginnt dabei mit einer Einweisung über das Verhalten auf einem Flugplatz und das Zurechtkommen während des Flugbetriebs. Nach der Überprüfung des Segelflugzeuges am Boden wird zum ersten Flug gestartet. Durch den Fluglehrer im hinteren Sitz des Segelflugzeuges wird dem Flugschüler zunächst das geradeaus fliegen bei verschiedenen Geschwindigkeiten gezeigt. Wenn der Flugschüler dies beherrscht, geht es weiter mit Kurvenflug und sonstigen notwendigen Flugübungen. Während der hierfür nötigen Flüge werden zunehmend Starts an der Schleppwinde und Landungen geübt. Wenn der Flugschüler sich diese Fähigkeiten sicher angeeignet hat, wird dies in jedem Fall von einem weiteren Fluglehrer überprüft. Ist dieser ebenfalls davon überzeugt, kann der aufregendste Moment im Leben eines Fliegers beginnen: Der erste Alleinflug! Der Fluglehrer unterstützt den Flugschüler dabei per Funkgerät, falls dies notwendig sein sollte. Mit Durchführung der ersten drei Alleinflüge endet dann der erste Ausbildungsabschnitt. Der Flugschüler ist nun vollständig anerkannt in der weltweiten Gemeinschaft der Flieger.

Ausbildungsabschnitt B

ASK ohne Lehrer

Flugschüler im Alleinflug.

Im zweiten Abschnitt wird das Erlernte weiter vertieft. Der Flugschüler übt dabei meist im Alleinflug unter Aufsicht des Fluglehrers seine Fähigkeiten. Zuvor besprochene Flugübungen wie Kurvenwechsel, Seitengleitflug und Rollübungen werden dabei durchgeführt. Bei entsprechender Sicherheit auf dem bis dahin benutzten Schulungs-Doppelsitzer wird der Flugschüler jetzt auf einen wesentlich feiner reagierenden Einsitzer umgeschult. Außerdem wird nun der Flugzeugschlepp erlernt, d.h. das Schleppen des Segelflugzeugs mit einem motorgetriebenen Flugzeug. Dabei gilt es für den Segelflugpiloten, dem Schleppflugzeug präzise zu folgen und stets eine sichere und stabile Position am Schleppseil einzuhalten. Dieser Abschnitt wird mit einer einfachen Überprüfung einiger festgelegter Flugübungen beendet.

Ausbildungsabschnitt C

F-Schlepp

Thermik- und Überlandflug

In den vorhergehenden Abschnitten wurde hauptsächlich die sichere Flugdurchführung erlernt und perfektioniert. Im letzten Ausbildungsabschnitt wird nun zunehmend auf das Thermikfliegen Wert gelegt. Hier lernt der Flugschüler, wie die Thermik erkannt wird, wie in sie eingeflogen wird und wie sie dann optimal genutzt wird um Höhe zu gewinnen. Wird das Thermikfliegen beherrscht, kommt als nächstes das Erlernen der Überlandflugfähigkeit außerhalb der Flugplatzumgebung. Dazu finden mindestens zwei Navigationsflüge mit Fluglehrer statt. Zur Bestätigung der Überlandflugreife führt der Flugschüler schließlich alleine einen 50 km Flug durch. Dies kann ersatzweise auch mit einem Flug von 100 km Strecke in Begleitung eines Fluglehrers stattfinden. In jedem Fall zählt dieser Abschnitt  sicher zu den Highlights in der Segelflugausbildung.
Nun wird die gesamte Ausbildung mit der praktischen Prüfung beendet. In diesem Fall wird ein Prüfer nach Friedrichshafen bestellt, der sich innerhalb von 3 Überprüfungsflügen von den Fähigkeiten des Flugschülers überzeugt.

Funksprechzeugnis

Parallel zur Theorie und Praxisausbildung muss bis zum ersten Alleinflug das sog. Funksprechzeugnis erworben werden. Dies ist eine gesetzliche Voraussetzung um am Flugfunk teilnehmen zu dürfen. Hierbei ist keine besondere Art der Schulung vorgeschrieben. Das bedeutet, wer die Prüfung beim Bundesamt für Post und Telekommunikation besteht, bekommt das Zeugnis.
Die Prüfung besteht dabei zum Teil aus Multiple-Choice Fragen, teilweise über den im Theorieteil unterrichteten Inhalt sowie einer mündlichen Prüfung. Dabei sprechen die Prüflinge (als Flugzeugführer) zusammen mit dem Prüfer (als Tower) einen An- und Abflug durch. Beides kann im Selbststudium aus Büchern erlernt werden. Speziell für den zweiten Fall bietet sich zusätzlich meist die Gelegenheit, gegen Gebühr extern an einem Crash-Kurs teilzunehmen.

Flugbetriebsausbildungen

Startwindenfahrer

Winde

Meist parallel zum Ausbildungsabschnitt B und C besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zum Startwindenfahrer zu absolvieren. Der Startwindenfahrer ist Herr über die 300PS, mit welchen die Segelflugzeuge auf eine Höhe von ca. 400 m geschleppt werden. Die Ausbildung umfasst nach gewissenhafter Einweisung 100 Windenschlepps an 10 Tagen unter Aufsicht eines ausbildungsberechtigten Startwindenfahrers. Beendet wird auch diese Ausbildung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Startleiter

Startleiter

Mit zunehmender Erfahrung kann die Ausbildung zum Startleiter begonnen werden. Der Arbeitsplatz des Startleiters ist das Starthäuschen. Dies entspricht in etwa dem Tower des Flughafens. Vom Starthäuschen organisiert der Startleiter den gesamten Flugbetrieb auf der parallel zur Hauptpiste liegenden Grassbahn. Hierfür ist er mit einem Funkgerät zur Kommunikation mit dem Tower, den Segelflugzeugen sowie dem Zeppelin ausgerüstet. Kontakt zur Startwinde, die auf die Anweisungen des Startleiters hört, erhält er über eine Telefonleitung.

Werkstattausbildung

Werkstattarbeit

Beim Segelfliegen gibt es ständig etwas zu Warten oder zu Reparieren. Jeden Winter z. B. wird jedes Segelflugzeug soweit wie möglich zerlegt, grundgereinigt, überprüft und ggf. repariert. Auch die verwendeten Fahrzeuge werden meist in Eigenregie durch die Vereinsmitglieder in Stand gehalten. Für die einzelnen Tätigkeiten stehen neben den notwendigen Gerätschaften (Drehbank, Fräsmaschine usw.) erfahrene Vereinsmitglieder bereit, dem Nachwuchs verschiedene Fähigkeiten weiterzugeben.

Vom Landesverband BWLV werden regelmäßig Kurse zur Ausbildung zu Flugzeugwarten, Werkstattleitern und Jugendleitern angeboten. Bei entsprechendem Interesse unterstützt der Luftsportclub Friedrichshafen natürlich solche Maßnahmen.