Sowohl für (Noch-)Nicht-Lizenzinhaber als auch Inhaber von bereits bestehenden Lizenzen bieten sich zwei Wege zum internationalen PPL-A an. Dieser kann einerseits direkt über den normalen Ausbildungsweg erworben werden, andererseits auf dem Weg über den PPL-A national.
Letzteres bietet sich z.B. an, wenn man gerne in kleineren Etappen mit nutzbaren Zwischenergebnissen vorgehen möchte. Immerhin hat man nach dem ersten Abschnitt der Ausbildung bereits einen Flugschein in der Tasche, den PPL-A national, und kann mit diesem schon mal fliegen.
Allerdings sollte im Einzelfall genau untersucht werden, welcher Weg der geeignetere ist. Wählt man den Weg über den PPL-A national, so müssen insgesamt 50 Flugstunden, drei praktische und zwei theoretische Prüfungen absolviert werden. Mit der verkürzten Ausbildung zum PPL-A national innerhalb von 4 Monaten sind es 45 Flugstunden.
Der Weg über den PPL-A national ist somit in jedem Fall aufwändiger als der direkte Weg, sofern nicht Vereinfachungen für Lizenzinhaber zum Tragen kommen.
Wer den PPL-A national besitzt, kann auf einem verkürzten Weg den PPL-A international erwerben:
Alternativ zur Klassenberechtigung bis 2000kg kann auch die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler erworben werden. Dafür ist eine Einweisung in gleichem Umfang wie bei der Klassenberechtigung bis 2t erforderlich, wobei in den Starts und Landungen jeweils 5 Segellandungen mit und 5 Segellandungen ohne Fluglehrer enthalten sein müssen.
Wer bereits im Besitz einer Segelflug-, Motorsegler-, Ultraleicht- oder Helikopterlizenz ist, kommt sowohl beim nationalen als auch beim internationalen PPL-A in den Genuss von Erleichterungen.
Beim PPL-A international werden für diese Lizenzinhaber 10% der bereits absolvierten Flugzeit, maximal aber 10 Flugstunden anerkannt. Das bedeutet, dass sich die praktische Ausbildung entsprechend verkürzt.
Beim PPL-A national gelten je nach bereits vorhandenem Lizenztyp unterschiedliche Regelungen für die praktische Ausbildung.