Zur Sicherstellung des Ausbildungsstandes unserer Piloten wird jährlich bis zum 30. 04. ein Checkflug verlangt. Der Checkflug wird von Fluglehrern bzw. Einweisungsberechtigten abgenommen. Ein erfolgreich absolvierter Checkflug ist die Voraussetzung für die Benutzung unserer Flugzeuge für eine Flugsaison.
In unserer Abteilung wird kein ausgeprägter Arbeitsdienst von den Mitgliedern erwartet. (Über weitergehende Aktivitäten auf freiwilliger Basis freuen wir uns natürlich). Lediglich ein Hallendienst für eine Kalenderwoche bzw. eine gleichwertige Ersatztätigkeit pro Jahr ist Pflicht für jedes Mitglied. Der Hallendienst hat die Aufgabe, abends (nach SunSet) die ordnungsgemäße Einhallung der Flugzeuge zu überprüfen. Unterstützt wird diese Aufgabe durch unsere Webcams.
Die Flugzeuge der Abteilung Motorflug können von allen Abteilungsmitgliedern mit gültiger Lizenz und erfolgtem Checkflug für die entsprechende Typklasse gleichermaßen benutzt werden. Die Reservierung erfolgt über das netzbasierende Reservierungssystem. Auch mehrtägige Flüge sind nach Absprache möglich.
An Sonn- und Feiertagen gilt am Flughafen Friedrichshafen eine 'Mittagspause' von 12:30-14:30. Während dieser Zeit dürfen nur Flugzeuge mit erhöhtem Schallschutz nach Kap. X starten. Alle unsere Flugzeuge erfüllen dieses Kriterium und unterliegen demnach keiner Beschränkung.