Der PPL-A national berechtigt zum Fliegen einmotoriger kolbengetriebener Landflugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse (maximum take-off mass, MTOM) von bis zu 750kg und maximal zwei Sitzen. Geflogen werden darf nur am Tag, nur innerhalb Deutschlands und nur mit in Deutschland registrierten Flugzeugen.
Die praktische Ausbildung hierfür umfasst 35 Flugstunden, davon 10 im Alleinflug. Bei einer verkürzten Ausbildung innerhalb von 4 Monaten sind nur 30 Flugstunden, davon 10 im Alleinflug notwendig.
Auf Basis des PPL-A national kann z. B. die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler sowie die nationale Berechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2t MTOM erworben werden.
Außerdem dient der PPL-A national auch als Grundlage für den Erwerb des PPL-A international.
Mit dem PPL-A JAR-FCL (international) dürfen einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP land) bis zu einer max. Abflugmasse von 2000 kg geflogen werden. Innerhalb der ICAO-Mitgliedsstaten dürfen entsprechende in Deutschland registrierte Flugzeuge geflogen werden. In JAR-Mitgliedsstaaten wird die Lizenz außerdem anerkannt, so dass ohne Umschreibung auch in den jeweiligen Staaten registrierte Flugzeuge geflogen werden dürfen.
Die praktische Ausbildung für den PPL-A international umfasst 45 Flugstunden, sowohl mit als auch - im weiteren Verlauf der Ausbildung - ohne Fluglehrer.
Die Lizenz kann durch weite Klassen- und sonstige Berechtigungen erweitert werden. In unserer Flugschule können z.B. die Nachtflugqualifikation oder die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG) erworben werden.
Zudem ist der PPL-A international Grundlage für eine Reihe weiterer Lizenzen und Berechtigungen wie etwa Klassenberechtigungen für mehrmotorige Flugzeuge, für Wasserflugzeuge, die Commercial Pilot License (CPL) oder die Airline Transport Pilot License (ATPL).
Die Lizenzen sind grundsätzlich 60 Monate gültig. Die Klassenberechtigungen (z. B. SE piston (land)) müssen jedoch alle 24 Monate verlängert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass innerhalb der letzten 12 Mon. vor Ablauf der Klassenberechtigung
Beim PPL-A national können die geforderten Flugstunden auch auf einem UL erbracht werden. Der Nachweis der Flugstunden erfolgt durch Einträge im Flugbuch. Die Klassenberechtigung kann durch einen berechtigten Fluglehrer vor Ort verlängert werden.
Nach Ablauf von 60 Monaten oder bei einem kompletten Neueintrag einer Klassenberechtigung o. ä. muss die Lizenz zur Luftfahrtbehörde geschickt werden. Dort wird die Lizenz erneuert und ist weitere 60 Monate gültig.